Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz)

Veröffentlicht am 05.11.2011 in Bundespolitik

Die Ortsvereinsvorsitzenden mit Dr. Klöss und MdL Reusch-Frey

Wer das Tierschutzgesetz studiert, wird feststellen, dass wir sehr gut im Grundgesetz verankert haben, wie wir mit Tieren in Deutschland umgehend dürfen und müssen. Viele Tierfreunde kümmern sich liebevoll um ihre Haustiere. Im krassen Gegensatz dazu werden jedoch Nutztiere oft gequält, schlecht gehalten und vernachlässigt, das bestehende Gesetz also nicht eingehalten.

Die SPD-Ortsvereine Steinheim, Marbach, Murr und Großbottwar wollten sich dieses Themas annehmen und luden am vergangenen Mittwoch ins TSG-Heim in Steinheim ein. Dr. Hans-Joachim Klöss (Tierarzt) und Thomas Reusch-Frey (MdL) wurden von der OV-Vorsitzenden aus Steinheim herzlich begrüßt.

Aus dem Vortrag von Herrn Dr. Klöss konnten die Anwesenden deutlich ersehen, dass die Tiere dem Haltungssystem angepasst werden und nicht umgekehrt. Wenn die Nachfrage nach Putenbrust da ist, werden den Tieren derart große Brüste angezüchtet, dass sie ständig vornüber kippen und sich im Brustbereich häufig Eitergeschwüre (sog. Brustköpfe oder Brustblasen) bilden. Man spricht hier bereits von „Qualzucht“. Die Produktion der Ware Pute ist weltweit derzeit auf gerade mal drei Großbetriebe verteilt.

Wenn marktwirtschaftliche Interessen dies diktieren, werden Muttersauen so gezüchtet, dass sie möglichst viele Ferkel produzieren, wovon dann wieder sehr viele sterben. Die sogenannte Kastenhaltung wird in fast allen Betrieben angewandt und verhindert ein artgerechtes Abferkeln. Auch hier konzentriert sich die Zucht auf einen Großbetrieb in Dänemark.

Kühe werden immer kränker, weil sie so viel Milch produzieren, dass ihre Lebensdauer auf 3 – 5 Jahre sinkt. Je mehr Milch eine Kuh produziert, desto kränker wird sie.

Weil das Recht auf Religionsfreiheit dem Tierschutzgesetz gegenüber steht, bleibt das Gesetz beim betäubungslosen Schlachten („Schächten“) ohne Wirkung. Wird regional versucht, das Gesetz umzusetzen, weicht man in andere Regionen aus.

Die Zuhörer waren entsetzt über die Verhältnisse in vielen Mastbetrieben und fragten nach Alternativen.

MdL Reusch-Frey, als Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärte, dass er sich konsequent für die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele einsetzen werde. Er verweist auch darauf, dass inzwischen einige Standards verbessert wurden, wie z.B. die Laufställe für Kühe. Ziel sei es, tiergerechte Haltungsformen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu fördern, auf Landesebene einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen, die staatlich anerkannten Tierschutzverbände zu stärken, indem sie das Verbandsklagerecht erhalten, Tierheime zu unterstützen sowie die Tierversuche im Land weiter zu verringern.

Auch Dr. Klöss konnte einige Ansätze erkennen. So werde derzeit ein Tierwohllabel von der Uni Göttingen entwickelt. Dass aber hinter diesem Projekt in erster Linie große Handelsketten sowie Schlachthöfe stehen, mache ihn misstrauisch.
Sinnvoll wäre es seiner Ansicht nach, wenn EU-weit Tierschutzindikatoren eingeführt würden. Alle Schlachthöfe sollten Befunde dokumentieren und schlechte Betriebe durch eine Datenbank herausfiltern. Ein positiver Effekt daraus wäre, dass die guten Betriebe, die es ohne Zweifel gibt, erkannt und belohnt würden.

Die Verbraucher können ebenfalls durch ihr Kaufverhalten etwas beitragen. Bäuerliche Erzeugergemeinschaften bieten hier Möglichkeiten. Auch Biobetriebe haben höhere Anforderungen an die Zucht.

Wenn das Tierschutzgesetz tatsächlich so umgesetzt werden soll, dass Tiere tiergerecht gehalten werden, muss unbedingt ein Umdenken bei allen Beteiligten erfolgen. Politik darf nicht vor großen Lobbygruppen einknicken, Tierärzte müssen so geschult werden, dass die Beratung nicht nur ausschließlich marktwirtschaftlichen Interessen dient. Gute Lebensmittel müssen etwas „wert“ sein!

Annette Grimm