IBAN DE67 6045 0050 0000 1017 58
BIC SOLADES1LBG
Kreissparkasse Ludwigsburg
Wer Lohn-/Einkommensteuern zahlt, kann bis zur Hälfte des Mitgliedsbeitrags und der
Spenden über die Steuererklärung zurückbekommen. Denn bis zu einer Gesamthöhe von
1.650 € (3.300 € bei gemeinsam veranlagten Paaren) werden Beiträge und Spenden an
politische Parteien zu 50 % direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bis zu weiteren
1.650 € bzw. 3.300 € können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden
(§§ 34 g und 10 b EStG).