Eckpunkte des Bildungsaufbruchs in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 30.10.2011 in Landespolitik

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Lehrerinnen und Lehrer,
liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Landesregierung will mit ihrer Politik die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, den Bildungsaufbruch in Baden-Württemberg aktiv mitzugestalten: Mitsprache, Enga-gement und Verantwortung aller Beteiligten sind die Grundlagen einer Schule, die von unten wächst, niemanden zurücklässt und jede Schülerin und jeden Schüler optimal fördert. Wir machen uns gemeinsam auf den Weg zu einem gleichermaßen leistungsfä-higen und gerechten Schulsystem, das für die Herausforderungen der Zukunft gut ge-rüstet ist.
In den vergangenen Monaten haben wir im Kultusministerium die Vorarbeiten für unsere bildungspolitischen Gesetzesvorhaben geleistet und sie nun in Landesregierung und Landtag auf den Weg gebracht. Ich möchte Sie jetzt im Einzelnen über zentrale Punkte informieren.
Kernpunkt unserer Bildungspolitik ist die Einführung der Gemeinschaftsschule, die längeres gemeinsames Lernen verwirklicht, Chancengleichheit und bestmögliche indivi-duelle Förderung gewährleistet sowie ein breites Angebot an Schulabschlüssen eröff-net. Nachdem das Kabinett jetzt die Eckpunkte verabschiedet hat, sollen die schulge-setzlichen Grundlagen voraussichtlich ab Frühjahr 2012 vorliegen. Zum Schuljahr 2012/13 werden rund 30 Schulen als Gemeinschaftsschulen starten.
Gemeinschaftsschulen sind in der Regel zwei- oder mehrzügig, können ausnahmsweise aber auch einzügig geführt werden. Die Mindestschülerzahl bei einzügigen Gemein-schaftsschulen beträgt in der Regel 20 Kinder pro Jahrgang, der Klassenteiler liegt bei 28. Kernstück ist die Sekundarstufe I mit den Klassenstufen 5 bis 10. Sie wird grund-sätzlich als verpflichtende Ganztagsschule aufgebaut. Dabei kann die Schule selbst entscheiden, ob sie eine drei- oder viertägige Ganztagsschule sein will. Eine Grund-schule kann zusätzlich Teil einer solchen Schule sein. Auch eine Sekundarstufe II für eine gymnasiale Oberstufe ist möglich, wenn eine Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern vorhanden ist.
Die neue Schulart erfordert eine veränderte Lehr- und Lernkultur, in der Kinder in hete-rogenen Lerngruppen ein Maximum an individuellem Lernen und ein Optimum an ge-meinsamem Lernen erleben. Unterschiedlichkeit soll als Bereicherung empfunden wer-den, was auch das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinde-rung als selbstverständliche Aufgabe einschließt.
Die Bildungspläne in Baden-Württemberg werden bis zum Jahr 2015/16 grundlegend reformiert. Bis diese Veränderungen greifen, gilt für die Eingangsklassen der Gemein-schaftsschule der Bildungsplan der Realschule. Gleichwohl werden in der Gemein-schaftsschule alle drei Bildungsstandards - Hauptschule, Realschule, Gymnasium - an-geboten, so dass die individuelle Entwicklung der Kinder offen bleiben kann und der bestmögliche Abschluss erreicht wird. In den Klassenstufen 9 oder 10 wird der Haupt-schulabschluss angeboten, der Realschulabschluss ist nach Klasse 10 möglich. Ebenso kann ein Schüler oder eine Schülerin nach Klasse 10 in eine dreijährige Oberstufe eines allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasiums wechseln.
Beim Umbau der Haupt- und Werkrealschulen hat das Kabinett jetzt das Gesetzge-bungsverfahren freigegeben. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in einer mehrwö-chigen Anhörungsphase, um Anregungen aufnehmen zu können. Der Entwurf soll im Dezember in den Landtag kommen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, in der Werk-realschule möglichst vielen jungen Menschen einen mittleren Bildungsabschluss zu er-möglichen. Daher soll die bisherige Notenhürde für den Übergang aus der neunten in die zehnte Klasse entfallen. Zudem kann nach dem Entwurf eine zehnte Klasse gebildet werden, sofern sie mindestens 16 Schülerinnen und Schüler umfasst. Die Jugendlichen können an der Werkrealschule sowohl den Hauptschulabschluss in zwei Geschwindig-keiten nach Klasse 9 und 10 als auch den mittleren Abschluss absolvieren.

Die gesetzliche Vorgabe, dass sich eine Schule nur dann Werkrealschule nennen darf, wenn sie zweizügig ist, entfällt. Eine Schule kann künftig diese Bezeichnung führen, wenn sie entweder selbst ein 10. Schuljahr anbietet oder mit einer Werkrealschule mit 10. Schuljahr kooperiert. Damit soll auch erreicht werden, dass viele Schulstandorte im ländlichen Raum erhalten bleiben. Die Berufsorientierung soll breiter angelegt werden. Der Entwurf ermöglicht den Schulen größere Spielräume bei der Umsetzung der be-rufsbezogenen Wahlpflichtfächer. Dadurch können sie diese Fächer künftig stärker nach den schulischen Bedürfnissen gestalten und sie bis in die zehnte Klasse fortführen. Die bisher vorgesehene verpflichtende Kooperation der zehnten Klassen mit den Berufs-fachschulen soll aufgegeben werden.
Zu den bildungspolitischen Neuerungen gehört auch, die Verbindlichkeit der Grund-schulempfehlung abzuschaffen und die Elternrechte beim Übergang von der Grund-schule auf die weiterführende Schule zu stärken. Ab diesem Schuljahr werden die Eltern selbst entscheiden können, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Dies setzt eine intensive Beratung durch die Grundschulen voraus, die künftig noch stärker systematisiert werden soll: So werden Eltern in Zukunft mindestens einmal im Jahr zu einem Gespräch über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder eingeladen. Zudem soll die Kooperation zwischen Grund- und weiterführenden Schulen intensiviert und verbessert werden.
Auf der Reformagenda stehen weiterhin Verbesserungen an den allgemein bilden-den Gymnasien. Die Belastung der Schülerinnen und Schüler durch G 8 soll durch eine Weiterentwicklung des Bildungsplans reduziert werden. Die Gemeinsame Kursstufe wird bis zum Abitur 2012 durch ein umfassendes Monitoring begleitet. Zudem sollen ab dem kommenden Schuljahr zwei Geschwindigkeiten zum Abitur im Rahmen von Schul-versuchen ermöglicht werden. Auf Grundlage des G 8-Bildungsplans wird dabei die Dehnung des Bildungsplans auf neun Jahre in unterschiedlichen Schulstufen erprobt. Über die künftige Zahl der Modellschulen muss das Kabinett noch befinden.
Die Realschulen werden wir bei ihrer Aufgabe unterstützen, eine immer heteroge-nere Schülerschaft zu unterrichten. Die Schulart muss auf die veränderten gesellschaft-lichen Rahmenbedingungen reagieren und wichtige Innovationen umsetzen. Eine Mög-lichkeit, individuell auf Schülerinnen und Schüler einzugehen und sie zu fördern, bietet die Kompetenzanalyse Profil AC. Mit der Einführung dieses Diagnoseverfahrens wird in einem Teil der achten Klassen bereits in diesem Schuljahr begonnen. Bis in zwei Jahren ist die flächendeckende Umsetzung geplant. Diese Analyse soll die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler feststellen, um die individuelle Planung ihres Bildungswegs verbessern zu können.
Der weitere Ausbau der Ganztagsschule ist ein zentrales Element im Reformpaket. Dabei ist vorgesehen, den Ausbau zunächst vorrangig im Primarbereich zu forcieren: Jede Grundschule soll bis zum Jahr 2020 Ganztagsschule werden können – in offener oder gebundener Form, je nach Wunsch der Beteiligten vor Ort.
Der dauerhafte Einsatz Pädagogischer Assistenten ist ein nachhaltiger Beitrag zur Steigerung der Bildungsgerechtigkeit, da dadurch eine individuelle Förderung gerade für schwächere Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird. Aus diesem Grund werden die 580 befristet eingestellten Pädagogischen Assistenten an den Haupt- und Werkreal-schulen ab Februar 2012 unbefristet weiterbeschäftigt.
Alle diese Schritte zielen darauf ab, die Lehr- und Lernbedingungen an den Schulen im Land nachhaltig zu verbessern. Rückgrat dieser Lehr- und Lernbedingungen ist eine sichere und gute Unterrichtsversorgung. Deshalb wurden zum neuen Schuljahr trotz des prognostizierten Schülerrückgangs keine Lehrerstellen gestrichen, und die von der Vorgängerregierung beschlossene Sperrung von 711 Lehrerstellen wurde von den Re-gierungsfraktionen im Landtag zurückgenommen. Darüber hinaus hat die Landesregie-rung durch die Senkung des Klassenteilers von 31 auf 30 Schülerinnen und Schüler rund 800 Lehrerstellen an weiterführenden Schulen zusätzlich geschaffen.
Unser besonderes Augenmerk gilt den Krankheitsstellvertretungen: Hier haben wir festgestellt, dass Baden-Württemberg mit 1,5 Prozent Anteil Krankheitsvertretungen an Gesamtlehrerstunden einen hinteren Platz im deutschen Vergleich einnimmt; der Län-derdurchschnitt liegt bei etwa 2,5 Prozent. Das Ziel ist daher, bis 2016 zumindest diesen Durchschnitt zu erreichen. Die von der alten Landesregierung beschlossene Reduzie-rung der Mittel bei den Krankheitsstellvertretungen haben wir rückgängig gemacht.
Auch die beruflichen Schulen werden wir in ihrer weiteren Entwicklung unterstützen. Bereits in den vergangenen beiden Jahren gab es hier tiefgreifende konzeptionelle Ent-wicklungen, die von der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft" des Landtags einvernehmlich über alle Parteien hinweg vorangetrieben wurden. Bereits in diesem Schuljahr wurde mit ihrer schrittweisen Umsetzung begonnen, darunter im Ganztagsbereich, zur individuellen Förderung und zur Professionalisierung inklusiver Lernangebote. Zudem profitieren die beruflichen Schulen von besseren Rahmenbedin-gungen. 245 zusätzliche Stellen wurden zur Senkung des Klassenteilers von 31 auf 30 geschaffen, 150 Stellen zur Einrichtung von 100 zusätzlichen Klassen an beruflichen Gymnasien sowie 160 Stellen für Projekte der Enquetekommission. Diese Innovationen sollen den Fachkräftebedarf sichern sowie Jugendlichen mit individuellem Unterstüt-zungsbedarf das Rüstzeug für Ausbildung und Beruf mitgeben. In welchen Schritten die Empfehlungen weiter umgesetzt werden können, ist offen. Zudem hat die Landesregie-rung im Blick, das Unterrichtsdefizit in den beruflichen Schulen weiter abzubauen.
Darüber hinaus soll das Thema Inklusion weiterhin intensiv verfolgt werden. Wir sind in dieser Frage mitten in einem Entwicklungsprozess und wollen im Rahmen einer Fach-tagung mit der kommunalen Seite hierzu im November eine Zwischenbilanz geben. Die notwendige Änderung des Schulgesetzes wird ab dem kommenden Jahr in die Wege geleitet werden.
Schließlich werden wir auch bei der Verbesserung der frühkindlichen Bildung deutli-che Akzente setzen für bessere individuelle Förderung und mehr soziale Gerechtigkeit. Dafür stehen die Mittel bereit, die wir durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer er-halten. Neben dem Ausbau der Plätze für die Kleinkindbetreuung soll die Verbindlichkeit des Orientierungsplans vorangebracht werden. Allerdings ist wegen den laufenden Ver-handlungen mit den Kommunen noch offen, in welcher Weise und in welchem Tempo diese Ziele umgesetzt werden können.
Wir haben also in kurzer Zeit eine Vielzahl bildungspolitischer Neuerungen angestoßen. Ich möchte Sie dazu auffordern, diesen Weg der Erneuerung gemeinsam mit uns zu beschreiten – neugierig, mutig, engagiert, konstruktiv und gerne auch kritisch. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir damit ein Fundament dafür schaffen, dass das baden-württembergische Bildungssystem künftig nicht nur im deutschen Ländervergleich, son-dern auch international eine Spitzenposition einnehmen wird. Auch deshalb freue ich mich auf eine weitere ertragreiche Arbeit mit Ihnen! Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Themen erhalten Sie über unsere Homepage www.kultusportal-bw.de.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Warminski-Leitheußer