S21: Stimm ab! Schaff Klarheit!

Veröffentlicht am 10.11.2011 in Landespolitik

Am 27. November stimmen die wahlberechtigten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger über das Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ab. Die von der SPD im September 2010 auf den Weg gebrachte Volksabstimmung überlässt somit der Bevölkerung die letzte Entscheidung. Allerdings hat die Abstimmung nur dann Gültigkeit, wenn ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger an ihr teilnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme abgeben.

Worüber wird abgestimmt? Es wird entschieden, ob das Land Baden-Württemberg von den finanziellen Verpflichtungen am S21-Vorhaben zurücktreten soll. Auf dem Stimmzettel heißt es:

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?“

Wer mit JA stimmt, stimmt für die Kündigung der Verträge und damit für den Ausstieg des Landes aus Stuttgart 21. Was ein solcher Ausstieg kosten würde, kann sicherlich heute nicht definitiv benannt werden. Die Aussagen der Gutachter gehen weit auseinander.

Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts. Das Land Baden-Württemberg bliebe dann bei seiner bisherigen Position. Die Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg beträgt nach derzeitigem Stand bei der Realisierung des Projektes über 10 Jahre verteilt 824 Millionen Euro.

Auf jeden Fall sollten alle Bürgerinnen und Bürger die Beteiligungsmöglichkeit annehmen und abstimmen! Dieses Projekt geht uns alle an!

Der Vorstand