Aus dem Europäischen Parlament:

Veröffentlicht am 17.06.2015 in Europa

TTIP

MdE Peter Simon berichtet:

Das Europäische Parlament in Straßburg sollte ursprünglich am 10. Juni 2015 eine Resolution zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verabschieden. Diese Resolution enthält die Empfehlungen und Anforderungen des Europäischen Parlaments zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten.

Diese Abstimmung wurde am Dienstag vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, ausgesetzt. Mit Verweis auf Artikel 175 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wurde die TTIP-Resolution zurück in den Handelsausschuss verwiesen. Eine Zurückweisung an den Ausschuss ist dann möglich, wenn mehr als 50 Änderungsanträge für das Plenum eingegangen sind. Zur TTIP-Resolution waren 116 Änderungsanträge eingegangen.Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind bereit, jederzeit über den Text der Resolution abzustimmen. Denn bereits im Vorfeld haben wir eine Reihe von zentralen Anforderungen an ein solches Abkommen formuliert. An diesen werden wir das ausgehandelte Abkommen messen und machen daran unsere Zustimmung oder Ablehnung fest.

Diese Forderungen waren für uns und unseren Berichterstatter Bernd Lange maßgeblich für die Erarbeitung der TTIP-Resolution, die der federführende Ausschuss für internationalen Handel bereits am 28. Mai mit großer Mehrheit beschlossen hat. Diese Resolution soll den 2 Verhandlungs-
führern auf beiden Seiten des Atlantiks zeigen, welche Forderungen das Europäische
Parlament an ein zukünftiges TTIP-Abkommen stellt. Dies hat umso mehr   Gewicht, da ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments TTIP nicht in Kraft treten kann. Daher ist es ein großer Erfolg der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, die in den letzten Monaten in weiten Teilen der Öffentlichkeit geäußerten Kritikpunkte aufgegriffen und in konkrete Anforderungen übersetzt zu haben.

In langwierigen Kompromissverhandlungen mit den anderen Fraktionen, insbesondere mit der Fraktion der Europäischen Volkspartei, konnten wir alle unsere zentralen Forderungen durchsetzen und in die zur Abstimmung gestellte Gesamtresolution einbringen. Im Einzelnen  sind das:

1. Mit dem Europäischen Parlament soll es keine privaten Schiedsstellen (ISDS) zur
Entscheidung von Investitionsschutzstreitigkeiten mehr geben. Die bestehenden
Rechtswege zwischen den USA und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten sind hinreichend
und sichern sowohl inländischen als auch ausländischen Investoren ausreichende, gleiche
und nichtdiskriminierende Rechtsmittel zu. Sollte es jenseits nationaler Rechtswege noch
ungelöste Fragen in Investitionsdisputen geben, soll die Möglichkeit eines ergänzenden
Systems von Investitionsgerichten geschaffen werden. Diese sollen öffentlich tagen und
von öffentlich ernannten und unabhängigen Richtern geführt werden. Solche
Investitionsgerichte hätten darüber hinaus die europäischen und nationalen Gesetze sowie
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einzuhalten. Private
Schiedsgerichtsstellen sind damit eindeutig ausgeschlossen. Leider haben interessierte
Akteure im Nachklang zu der Entscheidung im Ausschuss versucht, dies zu relativieren,
z.B. "Business Europe", der "europäische BDI". Deswegen halten wir daran fest, eine
Klarstellung einzubringen, um den Ausstieg unmissverständlich zu beschreiben.

2. Weitreichende Arbeitnehmerrechte: Handelsabkommen mit anderen Teilen der Welt
müssen Regeln für die globalisierte Wirtschaft enthalten, damit Handel wirklich fair und
gerecht von statten gehen kann. Wir wollen in TTIP ein bindendes und durchsetzbares
Nachhaltigkeitskapitel verankert sehen. Zentrale Richtlinien zur Durchsetzung von
Arbeitsschutz- und -rechtsstandards sollen ratifiziert und umgesetzt werden. Dazu gehören
die acht ILO-Kernarbeitsnormen, die sogenannte ILO Decent Work Agenda, die Regeln für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie die OECD-Richtlinien für
multinationale Unternehmen. Sozialpartner und Zivilgesellschaft sollen die Umsetzung
dieser Standards überprüfen. Allgemein sollen Arbeitnehmerrechte nicht nur im Rahmen
des Nachhaltigkeitskapitels bindend verankert werden, sondern auch in den anderen Teilen
des Abkommens, etwa bei Investitionen, Dienstleistungen und bei öffentlicher Beschaffung.
Und sie sollen einklagbar sein. Solch ein umfassendes Kapitel zu den Arbeitnehmerrechten
ist damit erstmalig durchgesetzt worden.

3. Die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union soll von den Regelungen durch TTIP nicht berührt werden. Die Medienfreiheit sowie die kulturelle Vielfalt sollen auch zukünftig  unabhängig von der genutzten Plattform oder Technologie bestehen bleiben und geschützt werden. Ebenso sollen die europäischen Mechanismen zur Förderung und Subventionierung von kulturellen, audiovisuellen und medialen Dienstleistungen unangetastet bleiben. Die Buchpreisbindung soll darüber hinaus in ihrer
jetzigen Form bestehen bleiben.

4. Auch bei der öffentlichen Daseinsvorsorge konnten wir weitreichende Ausnahmen  durchsetzen. Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse und Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, bspw. die Wasserversorgung und soziale Dienste werden ausgenommen. Länder und Kommunen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen nach ihren Interessen zu gestalten. Eine Beschränkung von Möglichkeiten der Rekommunalisierung wird es nicht geben.

6. Der Markt für Dienstleistungen für ausländische Investoren wird nur nach einem "Positiv"- Listenansatz geregelt: Das bedeutet, nur Dienstleistungen, die hier explizit genannt sind, können auch für ausländische Investoren geöffnet werden. Damit besteht Klarheit. Bereiche, die geschützt werden sollen, bleiben außen vor und auch neue Dienstleistungen sind nicht automatisch erfasst.

7. Bei den Verbraucherstandards soll es keine Kompromisse geben. Eine Herabsetzung
europäischer Standards bei Lebensmitteln und der Umwelt wird es zugunsten eines
Abkommens nicht geben. Dies gilt auch für genetisch veränderte Lebensmittel und deren
Kennzeichnung, nicht nur für die bestehende sondern auch für zukünftige EUGesetzgebung.
Klonfleisch, gentechnisch verändertes Fleisch oder Hormonfleisch wird es auf europäischen Tellern nicht geben.

8. Die Koordinierung von Standards, die so genannte regulatorische Kooperation, darf die Gesetzgebungskompetenz und Prozesse demokratischer Willensbildung unter keinen
Umständen unterlaufen oder diesen Prozess auch nur verlangsamen. Es gilt das Primat
der europäischen und nationalen Gesetzgebung.

9. Der Datenschutz muss sich an der geltenden europäischen Datenschutzrechtsprechung
orientieren. Dies gilt auch für eine zukünftige Datenschutzgrundverordnung in der EU. Der
Schutz persönlicher Daten muss in allen Teilen des Abkommens gesichert, garantiert und
respektiert werden.

10. Zukünftig muss es eine größere Transparenz bei den Verhandlungen zu TTIP geben. Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments sollen vollen Zugang zu den
Verhandlungsdokumenten von TTIP erhalten und die Öffentlichkeit muss einen
verbesserten Zugang zu Informationen erhalten.

11. Darüber hinaus konnten eine Reihe weiterer wichtiger Forderungen in die Entschließung
des Parlaments aufgenommen werden: So soll eine verbindliche Menschenrechtsklausel
die Sicherung der Grundrechte garantieren. Massenhafte Spionage muss beendet werden.

12.Unsere Position ist klar: Wir sind bereit den Text der Resolution abzustimmen. Wenn
andere Gruppen innerhalb des Europäischen Parlaments Zeit benötigen, sich unseren
Forderungen anzuschließen, so laden wir sie dazu ein. Wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten brauchen uns hinter dem bisher Erreichten nicht zu verstecken und
werden uns weiter mit aller Kraft dafür einsetzen. Wir haben mehr Arbeitnehmerrechte,
mehr soziale Verantwortung von Unternehmen in allen Branchen, eine Sicherung
europäischer Standards  und nicht zuletzt die Zurückweisung von privaten Schiedsgerichten durchgesetzt. Diese Errungenschaften müssen wir nun auch offensiv verteidigen - gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch gegenüber Wettbewerbern, die mit  Fehlinterpretationen in die Öffentlichkeit ziehen.

Mit den besten Grüßen
für die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
Udo Bullmann Bernd Lange
Vorsitzender der SPD -Abgeordneten

Die SPD Abgeordneten - Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
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